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   BVerwG, 30.06.2004 - 7 B 92.03   

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https://dejure.org/2004,1434
BVerwG, 30.06.2004 - 7 B 92.03 (https://dejure.org/2004,1434)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2004 - 7 B 92.03 (https://dejure.org/2004,1434)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 7 B 92.03 (https://dejure.org/2004,1434)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauGB § 35 Abs. 3 Satz 2, § 38 Satz 1; ROG § 4 Abs. 1 Satz 2, § 23 Abs. 1
    Wasserrechtliche Planfeststellung; zwingender Versagungsgrund; Ziele der Raumordnung; überörtliche Bedeutung; Übergangsrecht; eingeleitetes Verfahren; Sachbescheidungsinteresse, zivilrechtliches Hindernis.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 35 Abs. 3 Satz 2, § 38 Satz 1
    Sachbescheidungsinteresse, zivilrechtliches Hindernis; Wasserrechtliche Planfeststellung; Ziele der Raumordnung; eingeleitetes Verfahren; zwingender Versagungsgrund; Übergangsrecht; überörtliche Bedeutung

  • Wolters Kluwer

    Zum Begriff der überörtlichen Bedeutung; Vorliegen eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens; Bindung an die Ziele der Raumordnung ; Vorliegen eines Verfahrensfehlers mangels Sachbescheidungsinteresse des Klägers

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 3 Satz 2; ; BauGB § 38 Satz 1; ; ROG § 4 Abs. 1 Satz 2; ; ROG § 23 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Bindung überörtlicher Fachplanungen an Ziele der Raumordnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überörtliche Fachplanung geht vor Raumordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 1240
  • DVBl 2004, 1320 (Ls.)
  • DÖV 2005, 78
  • BauR 2005, 667
  • ZfBR 2005, 69
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 31.07.2000 - 11 VR 5.00

    Anforderungen an die Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes für den Bau einer

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 7 B 92.03
    Auch für den Begriff der überörtlichen Bedeutung in § 38 Satz 1 BauGB kann nicht ausschließlich darauf abgestellt werden, ob das Vorhaben das Gebiet von mindestens zwei Gemeinden tatsächlich berührt (im Anschluss an Beschluss vom 31. Juli 2000 - BVerwG 11 VR 5.00 - UPR 2001, 33 ).

    Das Oberverwaltungsgericht hat offen gelassen, ob statt anhand der konkreten Wirkungen des Vorhabens die örtliche von der überörtlichen Fachplanung aufgrund einer typisierenden Betrachtungsweise abzugrenzen ist, bei der schon die nicht-gemeindliche, überörtliche Planungszuständigkeit, die durch ein Fachplanungsgesetz begründet ist, die überörtliche Bedeutung des Vorhabens indiziert (vgl. Gaentzsch, Rechtliche Fragen des Abbaus von Kies und Sand, NVwZ 1998, S. 889 ; in diesem Sinne auch Beschluss vom 31. Juli 2000 - BVerwG 11 VR 5.00 - UPR 2001, 33; Beschluss vom 31. Oktober 2000 - BVerwG 11 VR 12.00 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 51).

    Es liegt auf der Hand und bedarf deshalb keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, dass auch für den Begriff der überörtlichen Bedeutung in § 38 BauGB nicht ausschließlich darauf abgestellt werden kann, ob das Vorhaben das Gebiet mehrerer Gemeinden berührt, dies vielmehr nur ein Indiz sein kann, das die Heranziehung anderer Indizien nicht ausschließt (Beschluss vom 31. Juli 2000 - BVerwG 11 VR 5.00 - UPR 2001, 33 ).

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 22.87

    Örtliche fachplanerische Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 7 B 92.03
    Sie hat darauf abgestellt, ob eine Planung entwickelt werden muss, welche die städtebauliche Steuerungsfunktion der Gemeinde angesichts überörtlicher und damit raumbedeutsamer Bezüge voraussichtlich überfordert (Urteil vom 4. Mai 1988 - BVerwG 4 C 22.87 - BVerwGE 79, 318 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Kriterium herangezogen, um die überörtliche von der örtlichen Planung im Sinne des § 38 Satz 2 BauGB a.F. abzugrenzen (Urteil vom 4. Mai 1988 - BVerwG 4 C 22.87 - BVerwGE 79, 318 ).

  • BVerwG, 12.08.1993 - 7 B 123.93

    Wasserrecht - Bescheidungsinteresse - Naßauskiesung - Schlechterdings nicht

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 7 B 92.03
    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn die privatrechtlichen Verhältnisse die Verwirklichung des Vorhabens nicht zulassen (vgl. Beschluss vom 12. August 1993 - BVerwG 7 B 123.93 - Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 16).

    Etwas anderes lässt sich insbesondere nicht der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts entnehmen, die der Beklagte in diesem Zusammenhang anführt (Beschluss vom 12. August 1993 - BVerwG 7 B 123.93 - Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 16).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 7 B 92.03
    Aus demselben Grund kann die Revision nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassen werden, ohne dass es darauf ankäme, ob das Oberverwaltungsgericht im Verständnis dieser Vorschrift von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen ist, die der Beklagte in diesem Zusammenhang bezeichnet hat (Urteil vom 19. Juli 2001 - BVerwG 4 C 4.00 - BVerwGE 115, 17 ; Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 355 S. 74 ; Urteil vom 16. Januar 2003 - BVerwG 4 CN 8.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 160, S. 94 ).
  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 7 B 92.03
    Aus demselben Grund kann die Revision nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassen werden, ohne dass es darauf ankäme, ob das Oberverwaltungsgericht im Verständnis dieser Vorschrift von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen ist, die der Beklagte in diesem Zusammenhang bezeichnet hat (Urteil vom 19. Juli 2001 - BVerwG 4 C 4.00 - BVerwGE 115, 17 ; Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 355 S. 74 ; Urteil vom 16. Januar 2003 - BVerwG 4 CN 8.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 160, S. 94 ).
  • BVerwG, 16.01.2003 - 4 CN 8.01

    Normenkontrolle, verwaltungsgerichtliche; Rechtsverordnung; Verordnungsänderung

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 7 B 92.03
    Aus demselben Grund kann die Revision nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassen werden, ohne dass es darauf ankäme, ob das Oberverwaltungsgericht im Verständnis dieser Vorschrift von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen ist, die der Beklagte in diesem Zusammenhang bezeichnet hat (Urteil vom 19. Juli 2001 - BVerwG 4 C 4.00 - BVerwGE 115, 17 ; Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 355 S. 74 ; Urteil vom 16. Januar 2003 - BVerwG 4 CN 8.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 160, S. 94 ).
  • BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00

    Plangenehmigung für den Bau einer Funktsystem-Basisstation; Beeinträchtigung der

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 7 B 92.03
    Das Oberverwaltungsgericht hat offen gelassen, ob statt anhand der konkreten Wirkungen des Vorhabens die örtliche von der überörtlichen Fachplanung aufgrund einer typisierenden Betrachtungsweise abzugrenzen ist, bei der schon die nicht-gemeindliche, überörtliche Planungszuständigkeit, die durch ein Fachplanungsgesetz begründet ist, die überörtliche Bedeutung des Vorhabens indiziert (vgl. Gaentzsch, Rechtliche Fragen des Abbaus von Kies und Sand, NVwZ 1998, S. 889 ; in diesem Sinne auch Beschluss vom 31. Juli 2000 - BVerwG 11 VR 5.00 - UPR 2001, 33; Beschluss vom 31. Oktober 2000 - BVerwG 11 VR 12.00 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 51).
  • VG Potsdam, 14.03.2016 - 8 K 4832/15

    Staatsangehörigkeitsrecht

    Das Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung ergibt sich gerade aus dem Streit über das Sachbescheidungsinteresse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2004 - 7 B 92.03 -, NVwZ 2004, 1240 ff. = juris Rdnr. 25).

    Bei dem Fehlen eines schutzwürdigen Interesses ist die zur Entscheidung berufene Behörde zwar nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt, die beantragte Amtshandlung allein aus diesem Grunde auch dann zu verweigern, wenn "an sich" ein Anspruch besteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. März 1973 - IV C 49.71 -, BVerwGE 42, 115 ff. = juris Rdnr. 14 m.w.N. und vom 17. Oktober 1989 - 1 C 18.87 -, BVerwGE 84, 11 ff. = juris Rdnr. 13, sowie Beschluss vom 30. Juni 2004 - 7 B 92.03 -, a.a.O. = juris Rdnr. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Oktober 2013 - OVG 12 B 42.11 -, juris Rdnr. 19; Kopp/ Ramsauer, VwVfG Kommentar, 16. Auflage 2015, § 22 Rdnrn. 77 ff. m.w.N.; Ritgen, in: Knack/ Henneke, VwVfG Kommentar, 9. Auflage 2010, § 22 Rdnr. 24; Schwarz, in: Fehling/Kastner/ Störmer [Hrsg.], Verwaltungsrecht Handkommentar, 4. Auflage 2016, § 22 VwVfG Rdnr. 49; Wittreck, BayVBl. 2004, 193 ff.).

  • VG Düsseldorf, 19.04.2007 - 4 K 3389/05

    Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses für die Herstellung eines Gewässers

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2004 - 7 B 92.03 -, NVwZ 2004, 1240, 1241 (vorgehend OVG NRW, Urteil vom 10. Juli 2003 - 20 A 4257/99 -).

    vgl. dazu dies andeutend BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2004 - 7 B 92.03 -, NVwZ 2004, 1240, 1241.

    Jedenfalls liegt bei Maßgabe der jeweiligen konkreten Gegebenheiten eine überörtliche Bedeutung auch dann vor, wenn sich das in Rede stehende Vorhaben - wie hier - zwar nur auf das Gebiet einer Gemeinde erstreckt, sodass die indizielle Bedeutung einer Überschreitung von Gemeindegrenzen - vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2004 - 7 B 92.03 -, NVwZ 2004, 1240, 1241 - nicht zum Tragen kommt, aber die Nassabgrabung wegen ihrer Größe und ihres Standortes im Hinblick auf die Vielzahl sonstiger vergleichbarer Vorhaben dieser Art im Kreis- und Regierungsbezirk, die zum Teil bereits durchgeführt worden sind oder seitens der Abgrabungsindustrie noch beabsichtigt sind, einen die Gemeindegrenzen überschreitenden planerischen Koordinationsbedarf hervorruft, der von der Regionalplanung sowie dem Abgrabungskonzept des Kreises schon aufgegriffen worden ist.

    So BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2004 - 7 B 92.03 -, NVwZ 2004, 1240, 1241.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2004 - 7 B 92.03 -, NVwZ 2004, 1240, 1241f; OVG NRW, Urteil vom 24. Mai 2006 - 20 A 1612/04 - unter Aufgabe der im Urteil vom 10. Juli 2003 - 20 A 4257/99 - vertretenen Auffassung, es sei insoweit auf die Aufstellung der landesrechtlichen Raumordnungspläne abzustellen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - 20 A 3779/06

    Planfeststellung betreffend eine dauerhafte Freilegung des Grundwassers und damit

    - 9 VR 15.04 -, juris, und vom 30. Juni 2004 - 7 B 92.03 -, NVwZ 2004, 1240.

    Folgt man einer derartigen an der Zuständigkeit der Planungsbehörde orientierten Betrachtungsweise - vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2004 - 7 B 92.03 -, a. a. O., und Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 C 22.87 -, ZfW 1989, 26 (zu § 38 BBauG) -, ist die überörtliche Bedeutung des Vorhabens ohne weiteres zu bejahen.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2004 - 7 B 92.03 -, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 10. Juli 2003 - 20 A 4257/99 -, juris.

    Als raumbedeutsame Planung im Sinne der Vorschrift ist aufgrund ihrer im gegebenen Regelungszusammenhang am Gesichtspunkt der Bindung privater Vorhaben an Ziele der Raumordnung ausgerichteten Funktion - vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2004 - 7 B 92.03 -, a. a. O.; OVG NRW, Urteile vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 - ZfB 2010, 5, und vom 24. Mai 2006 - 20 A 1612/04 -, juris - das Vorhaben der Klägerin zu betrachten.

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